Notstromaggregate

Für kundeneigene Notstromaggregate gelten die Vorgaben der VDE-AR-4100 und die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen AG.

In der Anschlussnutzeranlage sind fest angeschlossene Notstromaggregate (ortsfest/stationär) beim Netzbetreiber anzumelden. Hierbei sind dem Netzbetreiber Angaben zur Betriebsweise (Inselbetrieb, Probebetrieb, Kurzzeitparallelbetrieb) zu machen. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind unter Dokumente zu entnehmen.

Für die Anmeldung Ihres Notstromaggregats nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular, dass Sie mit dem unten stehenden Link “Anmeldung zum Netzanschluss-Notstromaggregate” herunterladen können.

Zudem ist ein Lageplan mit Kennzeichnung des Anschlusspunktes mit zusenden.

Anschliessend fügen Sie alle benötigten Formulare/Unterlagen im Feld “Dateianhang” hinzu.

  • Datenerfassungsblatt Notstromaggregat (im Anmeldeformular enthalten)
  • Lageplan (Maßstabsgetreuer Lageplan (z. B. 1:500)


    Dateianhang

    Unterschrift

    Bitte unterschreiben Sie Ihren Antrag mit der Maus.

    Hinweise zur Datenschutzerklärung gelesen.