Inbetriebnahme

Sobald die anmeldepflichtige Elektroinstallation oder die Erzeugungsanlage fertiggestellt ist, wird dies durch Ihren eingetragenen Elektroinstallateur mit der Fertigstellungsanzeige-/Inbetriebsetzungsprotokoll an uns gemeldet. Damit wird Ihnen und uns bestätigt, dass die Elektroinstallation nach den gültigen Normen und Anwenderrichtlinien erstellt wurde.

Bemerkung

Für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses einschließlich des Hauptstromversorgungssystems und die Inbetriebsetzung der Anschlussnutzeranlage oder Erzeugungsanlage ist das vom Netzbetreiber vorgegebene Verfahren anzuwenden. Dies gilt auch bei Wiederinbetriebsetzung sowie nach Trennung oder Zusammenlegung.

Die für den Inbetriebsetzungsprozess erforderlichen Unterlagen hat der Errichter dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen.

Erforderlich ist das Vorliegen einer unterzeichneten Errichterbestätigung (Fertigstellungsanzeige-/Inbetriebsetzungsprotokoll) durch die verantwortliche Elektrofachkraft beim Netzbetreiber.

Verwenden Sie hierzu unsere Inbetriebsetzungsformulare, die Sie mit den unten stehenden Links herunterladen können.

Zudem sind für die Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen weitere Formulare und Unterlagen erforderlich. Eine detaillierte Übersicht entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.

Inbetriebsetzung Bezugsanlage:

Inbetriebsetzung Erzeugungsanlage:

Checkliste benötigter Unterlagen für die Anmeldung-/Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage


    Dateianhang

    Unterschrift

    Bitte unterschreiben Sie Ihren Antrag mit der Maus.

    Hinweise zur Datenschutzerklärung gelesen.