Hinweis zum Einspeisemanagement

Bei Inanspruchnahme der 70 % Einspeiseregelung gelten für den/die eingesetzten Wechselrichter folgende Vorgaben:
Wechselrichterwirkleistung PEmax [kW] = 0,7 * PAGen Modulleistung [kWp]

Wechselrichterscheinleistung SEmax = PAmax des Wechselrichters/cos phi (diese Rechnung gilt ausschließlich bei Anwendung der 70 %
Wirkleistungsreduktion)

Hierbei gelten für den cos phi des Wechselrichters die Vorgaben gemäß VDE-AR-N 4105 bzw. bdew Richtlinie.

Bsp: PV-Anlage nach VDE-AR-N 4105. Modulleistung 10 kWp und 70 % Reduzierung der Einspeiseleistung, 70 % von 10 kWp = 7 kWp
Somit darf die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt 7 kW betragen (PAmax70).


Ausrechnen der Scheinleistung:
Die Vorgabe des cos phi erfolgt, wenn die Anlage im Niederspannungsnetz installiert wird, anhand der VDE-AR-N 4105. Daraus folgt, dass der
cos phi 0,95 beträgt.

Somit gilt: SAmax = 7 kW/0,95 = 7,368 kVA
Die 7,368 kVA ist die maximale Scheinleistung (SAmax70), die am Netzverknüpfungspunkt eingespeist werden darf.

SAmax: Maximale Scheinleistung einer Erzeugungsanlage (die maximale Scheinleistung ergibt sich aus dem Konformitätsnachweis/Datenblatt der
Erzeugungseinheit SEmax daraus folgend ist SAmax = ∑SEmax)