Einspeiser

Sie haben sich für eine Photovoltaikanlage / BHKW oder sonstige Erzeugungsanlage zur Stromerzeugung entschieden.

Um die Anlage an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes anschließen zu können, benötigen wir hierzu die notwendigen Informationen, die uns über Ihren Installateur mit den vorgegebenen Anmeldeformularen, den technischen Anlagendaten, Angaben zum Standort der Einspeisung, Messkonzept und Datenblätter mitgeteilt werden.

Anschließend führen wir eine Prüfung der Netzverträglichkeit Ihrer geplanten Anlage durch. Eine rechtzeitige Anmeldung Ihres Vorhabens bereits in der Planungsphase stellt sicher, dass Ihre Anlage verzögerungsfrei in Betrieb gehen kann.

Je nach Umfang der Maßnahme kann es gegebenenfalls durch Anpassung des Stromnetzes oder Netzverstärkungsmaßnahmen zu längeren Bearbeitungszeiten für Ihr Vorhaben kommen.

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie dann eine Netzanschlusszusage und ggf. ein Netzanschlussangebot.

Vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage reicht uns Ihr Installateur die ausgefüllte und unterschriebene Fertigstellungsanzeige und das Inbetriebsetzungsprotokoll ein.

Wir vereinbaren dann mit Ihnen und Ihrem Installateur einen Termin zum Zählereinbau und zur Inbetriebnahme.

Hierbei werden die Anlagenparameter, die Funktionsfähigkeit des NA-Schutzes und das EEG-Lastmanagement geprüft und dokumentiert.

Hinweis

Als Anlagenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre neue Erzeugungsanlage und auch die Leistungssteigerungen als auch die Erhöhungen des Leistungsvermögens einer bestehenden Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Das online-Meldeportal erreichen Sie unter:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Lassen Sie uns eine Kopie der Registrierungsbestätigung, die Sie von der Bundesnetzagentur erhalten, zukommen.

Für KWK-G Anlagen ist zusätzlich die Meldebestätigung nach der Allgemeinverfügung oder die
Zulassungsbescheinigung der BAFA einzureichen.

Des Weiteren benötigen wir von Ihnen (Anlagenbetreiber) den Einspeisevertrag und das Umsatzsteuerformblatt. Beide Formulare sind Ihnen mit der Netzanschlusszusage zugegangen.

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen nach EEG / KWK-G erfüllt sind, vergüten wir den von Ihnen in das Netz der EKS eingespeiste Strom Ihrer Anlage.

Checkliste benötigter Unterlagen zur Anmeldung-/Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage